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Pflegeleitbild der Sozialstation

Unser Pflegeleitbild definiert die Ziele, mit denen sich alle Mitarbeiter/innen und die Unternehmensführung identifizieren.

Der Mensch steht im Mittelpunkt unserer Arbeit

Wir begegnen jedem Menschen mit Würde und Respekt. Seine Würde ist unantastbar.

Unser Anspruch ist es, unsere Kunden so zu pflegen, wie wir selbst gepflegt und betreut werden möchten.

Wir lassen jedem Kunden die gleiche Aufmerksamkeit und Anteilnahme zukommen, unabhängig von der Art der Erkrankung, dem Geschlecht, der Herkunft, der Religion, der Hautfarbe, der Nationalität, der Sexualität und der politischen Einstellung.

Menschen mit kognitiven Einschränkungen, wie einer Demenz begegnen wir ebenfalls mit größter Wertschätzung und Professionalität.

Wir unterstützen unsere Pflege- und Betreuungskunden, seine Erkrankung zu akzeptieren, sein Wohlbefinden zu stärken, vorhandene Ressourcen zu erkennen, zu erhalten und durch aktivierende Pflege zu fördern.

Wir pflegen nach dem Prinzip der Ganzheitlichkeit und berücksichtigen demzufolge die Biografie, die Lebensbedingungen, das soziale Umfeld und die körperliche, geistige und psychische Situation unserer Pflegekunden.

Wir handeln verantwortungsbewusst und selbstständig im Rahmen unserer fachlichen Qualifikation. Unser oberster Grundsatz ist die Individualität unserer Kunden zu berücksichtigen und ihnen mit Freundlichkeit und Menschlichkeit zu begegnen.

Unsere Pflege- und Betreuungskunden haben ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, deshalb beziehen wir sie in die pflegerischen und organisatorischen Entscheidungen mit ein.

Wir nehmen unsere Kunden, Angehörige und Mitarbeiter in ihrer Individualität und Eigenständigkeit an.

Wir helfen gerne, da uns jeder Mensch wichtig ist. In seiner Ganzheit und Einzigartigkeit begegnen wir ihm mit Respekt und Toleranz.

Die Zufriedenheit unserer Pflege- und Betreuungskunden sichern wir durch Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Freundlichkeit, Fachkompetenz und durch eine kontinuierliche Überprüfung unserer Dienstleistungsqualität.

Wir wahren die Schweigepflicht über die uns anvertrauten Kunden und ihren Daten.

Wir tauschen uns mindestens zwei Mal monatlich im ganzen Pflegeteam untereinander aus, um einen optimalen Informationsfluss und einen gleichstarken Wissensstand zu erreichen. Im Rahmen von Übergaben und Fallbesprechungen, findet ebenfalls ein strukturierter Austausch statt.

Unser Arbeiten ist teamorientiert und von Offenheit und gegenseitiger Bereitschaft geprägt.

Die Unternehmensleitung fördert die Fort- und Weiterbildung jedes einzelnen Mitarbeiters nach Wissens- und Ausbildungsstand. So können die Pflege- und Betreuungskompetenzen ständig weiterentwickelt werden, die Pflege- und Betreuungsstandards fachlich umgesetzt und jederzeit nach den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen überarbeitet werden.

Wir versuchen ein möglichst stressfreies und angenehmes Arbeitsklima für unsere Mitarbeiter/innen zu schaffen, in dem es möglich ist, Zufriedenheit und Erfüllung in der Ausübung ihres Dienstes zu finden. Damit kommen wir den Wünschen unserer Pflege- und Betreuungskunden nach einer stabilen und langfristigen Bezugspflege entgegen.

In Fällen, in denen die Finanzierung unserer Pflege- und Betreuungsleistungen nicht ausreichend gewährleistet wird, suchen wir mit unseren Kunden und deren Angehörigen nach tragbaren, individuellen Lösungsmöglichkeiten.

Wir arbeiten nach dem Strukturmodell SIS (strukturierte Informationssammlung) zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation.
Mit diesen Zielen identifizieren sich alle Mitarbeiter/innen und die Unternehmensleitung.

Die praktische Umsetzung und ständige Aktualisierung unseres Leibildes ist für uns ein wesentlicher Punkt bei der qualifizierten Versorgung unserer Pflege- und Betreuungskunden.

Pflegekonzept der Sozialstation BHD Land gGmbH

Definition:

Das Pflegekonzept umschreibt die pflegeinhaltlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen unseres Unternehmens. Es ist der Spiegel des Unternehmens und von daher individuell gestaltet. Es ist die Selbstdarstellung der Sozialstation als Ganzes, nach innen und außen. Durch das Pflegekonzept wird unter anderem die Arbeitsweise sowie das Pflegeverständnis festgehalten, wodurch eine Prüfung der Qualität jederzeit ermöglicht wird.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, ältere und pflegebedürftige Menschen sowie durch Krankheitsbedinget Anforderungen Pflegekunden nach rechtlich, pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen im Häuslichen Umfeld eine fachgerechte Pflege und soziale Betreuung anzubieten.

Unter diesen Aspekten stellt sich unser Unternehmen vor:

Unser Pflegekonzept ist die praktische Umsetzung unseres Pflege- und Unternehmensleitbildes. Es steht im Einklang mit dem Pflegeleitbild, Pflegeprozess sowie den persönlichen und gesetzlich geforderten Qualitätsansprüchen.

Vorstellung des Trägers:

Die Sozialstation BHD Land gGmbH ist eine Tochterfirma des Betriebshilfsdienstes Warendorf-Münster e.V.
Die Sozialstation BHD Land g GmbH ist seit 1994 ein ambulanter Versorger im gesamten Kreis Warendorf.
Anfang 1994 wurde unsere Sozialstation BHD Land von den beiden, zu der Zeit noch eigenständigen, Betriebshilfsdiensten Warendorf und Beckum mit gleichen Teilen als eine gemeinnützige Gesellschaft gegründet.
Die Sozialstation ist an vier Standorten mit jeweils eigenständigen IK Nummern angesiedelt.
Die Standorte befinden sich in:

  • Pflegeteam Warendorf, Waldenburger Straße 8 in, 48231 Warendorf (Gründung 1994)
  • Pflegeteam Beckum, Kirchstraße 6, in 59269 Neubeckum (Gründung 1996 als erste Außenstelle)
  • Pflegteam Milte, Am Kirchplatz 8, in 48231 Warendorf/Milte (Gründung 1998)
  • Pflegeteam Enniger, Zur Sägemühle 1, in 59320 Enniger (Gründung 1999)

Die Verwaltung der Pflegeteams und der Tagespflege befindet sich in der „Zentrale“ ebenfalls in der Waldenburger Straße 8 in 48231 Warendorf.
Als Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) nimmt sie deren Auftrag zur Pflege wahr und greift auf die vielfältigen Möglichkeiten des Spitzenverbandes und deren Einrichtungen zurück.

Trägerstruktur:

Unser Pflegekonzept basiert auf:

  • Trägerspezifische Rahmenbedingungen
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Pflegevertrag mit dem Pflegekunden
  • Die Sozialstation BHD Land als Teil des örtlichen bzw. regionalen Unterstützungsnetzwerks

Pflegeziele:

  • Das Verbleiben in der gewohnten Umgebung so lange wie möglich, sicher und angenehm zu gestalten und zu erhalten.
  • Förderung und Erhalt der Selbständigkeit der Pflegekunden.
  • Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und Wünsche.
  • Förderung der Kommunikation und der sozialen Einbindung.
  • Zufriedenheit aller unserer Pflegekunden durch Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Freundlichkeit, Fachkompetenz und kontinuierlicher Überprüfung unserer Dienstleistungsqualität
  • Fachgerechte Behandlungspflege analog der ärztlichen Verordnung, z.B. verabreichen und überwachen von Injektionen, Medikamenten und Vitalwerten.
  • Alle Leistungen, werden unter Berücksichtigung individueller Wünsche und Bedürfnisse des Pflegekunden erbracht die notwendige Unterstützung und Förderung der Selbständigkeit ist für uns selbstverständlich.
  • Aktive Mitgestaltung am Pflegeprozess alle an der Pflege Beteiligten Personen dazu zählen bspw.:
    Pflegekunden, Angehörige, gesetzliche Betreuer, MitarbeiterInnen, behandelnde Ärzte, Krankenhäuser, Therapeuten, Kranken- und Pflegekassen etc.
  • Ermittlung und gemeinsame Planung des individuellen Hilfe- und Pflegebedarfs
  • Individuelle Anleitung der Pflegekunden und deren Bezugspersonen

Leistungsangebote:

  • Die Sozialstation BHD Land übernimmt im Rahmen der Versorgungsverträge für den ambulanten Bereich, Leistungen nach SGB XI, SGB XII und SGB V. Zusätzliche Angebote stellen der Betreuungsbereich, sowie die Vermittlung von komplementären Dienstleitungen dar.

Unsere Leistungsangebote:

  • Grundpflege
  • Mobilisation
  • Ernährung
  • hauswirtschaftliche Versorgung
  • Verhinderungspflege
  • Schulung von pflegenden Angehörigen
  • Arztbegleitungen
  • Pflegeberatungseinsätze nach § 37.3 SGB XI
  • SGB V (§ 37.1, § 37.2, § 38):
  • Grundpflege (§37.1): zur Krankenhausvermeidung
  • Behandlungspflege (§37.2): Sicherstellung der ärztl. Behandlung
  • Vermittlung von Haushaltshilfen (§38)
  • Zusätzliche Leistungen und Betreuung(en):
  • Beratung über z.B. Essen auf Rädern
  • Hausnotrufvermittlung bspw.: VITAKT-Hausnotrufsystem
  • Vermittlung von Krankengymnastik, Massagen, Fußpflege, Frisör etc.
  • Vermittlung von Pflegehilfsmittel über diverse Anbieter
  • Hauswirtschaft

Betreuungsleistungen:

  • Biographiearbeit zur thematischen Auseinandersetzung mit der Kultur und Bildung, dem Glauben, der Körperwahrnehmung, der Ökologie und Persönlichkeit, dem Alter und der sozialen Situation zur gemeinsamen Gestaltung der individuellen Pflege und Betreuungsangebote
  • Anleitung und Einbeziehung der Angehörigen
  • Individuelle Hilfestellung im Bereich Begleitung und Unterstützung und Übernahme haushaltsnaher Dienstleistung, Pflegerische Hilfestellung während der Betreuung und Begleitung zu Ärzten, Einkaufsdienste etc.
  • Die kompetenten Betreuungskräfte stellen eine Entlastung für Pflegende Angehörige dar.

Pflegesystem:

Wir haben uns in unserem Unternehmen für das Bezugspflegesystem (oder auch patientenzentrierte Pflege genannt) entschieden. Der Vorteil hierbei ist, dass Kompetenzen für die Pflegeplanung und Pflegeausführung in einer Hand liegen. Die Pflegekunden haben eine Bezugspflegekraft, die für alle pflegerelevanten Aufgaben bei ihnen zuständig ist.

Natürlich sind auch andere Pflegepersonen in einer überschaubaren Anzahl in die Pflege bei dem jeweiligen Pflegekunden involviert, aber immer im Rahmen der Bezugspflege. Durch dieses Pflegesystem schaffen wir eine kontinuierlich wachsende Vertrauensbasis, die für beide Seiten wichtig ist.
In unserer Sozialstation BHD Land beschäftigen wir gut ausgebildete, sorgfältig eingearbeitete und kontinuierlich angeleitete Pflegefachkräfte (Krankenschwestern, Altenpfleger/innen und Pflegehilfskräfte) Jeder Pflegehilfskraft ist eine Pflegefachkraft zugewiesen, die im regelmäßigen Informationsaustausch stehen. Regelmäßige Fortbildungen (z.B. Leitlinien, zu Neuerungen im medizinischen – pflegerischen Bereich, zur Kundenorientierung) sorgen dafür, dass alle Mitarbeiter/innen auf dem neuesten Stand sind und unsere Arbeit den fachlichen Anforderungen jederzeit gerecht werden.
Die Sozialstation BHD Land ist ein Ausbildungsbetrieb. Ausbildung ist für uns die Investition in die Zukunft der Pflege.
Auf Grundlage des Ausbildungskonzeptes werden die verschiedenen Ausbildungsaufgaben bzw. theoretische Lernaufgaben in die Strukturen und Abläufe der Sozialstationen implementiert.

Pflegeprozess:

Wir betrachten den Pflegeprozess als eine elementare und systematische Vorgehensweise zur Erbringung ganzheitlich orientierter Pflege. Alle Schritte des Pflegeprozesses werden bei uns dokumentiert, um die Pflege des Pflegekunden für alle Beteiligten nachvollziehbar darzustellen. Das angestrebte Ziel für uns ist die optimale Pflege. Der Pflegeprozess stellt sich wie folgt in dem sogenannten PDCA-Zyklus dar:

Dokumentation:

Die Sozialstation BHD Land orientiert sich am Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Unserer Ansicht nach wird dieses Modell den Bedürfnissen des zu pflegenden Menschen weitgehend gerecht und entspricht unserer Vorstellung von einer adäquaten Pflegedokumentation.
Nach der Strukturierten Informationssammlung (SIS) wird menschliches Verhalten durch die Eingangsfragen:
„Was bewegt Sie im Augenblick? Was brauchen Sie? Was können Wir für Sie tun?“
sowie durch die folgenden 6 Themenfelder charakterisiert:

Themenfeld 1: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Themenfeld 2: Mobilität und Beweglichkeit
Themenfeld 3: Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen
Themenfeld 4: Selbstversorgung
Themenfeld 5: Leben in sozialen Beziehungen
Themenfeld 6: Haushaltsführung

Jedes einzelne Themenfeld, muss im Zusammenhang mit den anderen betrachtet werden, da Einschränkungen in einem Bereich mit Problemen in einem anderen Bereich einhergehen können.

Der Pflegeprozess strukturiert die Abläufe des eigenverantwortlichen Bereichs der Pflege und schafft den Rahmen für unser gemeinsames Handeln.
Die Dokumentation der Pflege nach den Themenfeldern ermöglicht eine Kontinuität bei der pflegerischen Betreuung, den Nachweis der Wirksamkeit der Pflege, einen Gewinn an fachspezifischem Wissen, rechtliche Absicherung und den Nachweis der pflegerischen Leistung.
Alle pflegenden Mitarbeiter sind in den Grundlagen, der Bedeutung und dem Umgang mit dem Strukturmodell geschult.

Innerbetriebliche Kommunikation/Qualitätssicherung:

Die Sozialstation BHD Land hat konstant das Ziel, die Qualität zu optimieren.
Um einen optimalen Informationsfluss in der Sozialstation und somit die Qualität zu gewährleisten, verfügen wir über die üblichen technischen Kommunikationsmittel. Von besonderer Bedeutung ist der persönliche Austausch, sodass alle 2 Wochen Dienstbesprechungen stattfinden. Zusätzlich werden regelmäßig Leitungsrunden durchgeführt. Eine teamübergreifende Regelkommunikation wird außerdem durch eine Kommunikationsmatrix gewährleistet. Diese Matrix fördert und fordert einen lebendigen und lösungsorientierten Austausch; wichtige Informationen und Entscheidungen werden zeitnah kommuniziert, Themen gesetzt und bearbeitet. Das regelmäßige Arbeiten innerhalb von Projektgruppen sichert ein kontinuierliches Auseinandersetzen mit nötigen Anpassungen, insbesondere im Hinblick auf die Versorgung der Pflegekunden und deren Angehörigen. Anhand der Regelkommunikation werden wichtige Informationen festgehalten und zeitnah weitergegeben, sodass durch die diversen eingesetzten Kommunikationsformen eine hohe Qualität an Informationsübergaben erfolgt und die gemeinsam vereinbarten Ziele erreicht werden.
Den Kern unseres Qualitätsverständnisses stellt das Qualitätsmanagementhandbuch dar, das sich anhand der Din: ISO 9001 orientiert. Die DIN:ISO 9001 bildet unser Grundverständnis im Bereich Qualitätsmanagement ab, an dem wir uns orientieren. Hier beschreiben wir sämtliche ablauf- und arbeitsorganisatorischen Maßnahmen der Sozialstation.
Ziel unseres Unternehmens ist es, dass die Mitarbeitenden nicht nur den Sinn und Zweck des Qualitätsmanagements verstehen, sondern sich damit identifizieren und bei der täglichen Arbeit vor Ort umsetzen.
Die regelmäßig stattfindenden Internen Audits, als auch die Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankassen (kurz MDK) sehen wir als Bereicherung unser Qualitätsmanagementsystems stetig weiterzuentwickeln.

Das bedeutet für unsere tägliche Arbeit, dass wir Qualitätsmaßnahmen planen, bevor wir sie durchführen. Zu den einzelnen Maßnahmen, die zu einer noch besseren Pflege unserer PK führen, gehören beispielsweise;

  • regelmäßige Durchführung von Pflegevisiten beim Pflegekunden durch die verantwortliche Pflegefachkraft sowie deren Stellvertretungen und die Einleitung von notwendigen Optimierungsmaßnahmen
  • Durchführung regelmäßiger Fallbesprechungen mit Festlegung von Pflegemaßnahmen
  • Zufriedenheitsbefragung der Pflegekunden und die Einleitung notwendiger Optimierungsmaßnahmen
  • Regelmäßige Erfassungen und Auswertungen des internen Beschwerde-Managements ggf. werden Optimierungsmaßnahmen ergriffen
  • Einheitliche und zuverlässige Pflegedokumentation und die Einweisung und Schulung von Mitarbeitern
  • Einarbeitung der Mitarbeiter durch eine Pflegefachkraft bzw. Mentoring nach bestehenden Konzepten
  • Berücksichtigung der Expertenstandards in der Pflege und regelmäßige interne Schulungen der Mitarbeiter
  • Teilnahme an externen Arbeitsgruppen oder Pflegekonferenzen und Auswertung und ggf. Anpassung der Ergebnisse
  • Regelmäßige Personalentwicklungsmaßnahmen wie Fort/Weiterbildung nach internen Kriterien

Leistungen

Hier finden Sie die möglichen Leistungsarten einmal anschaulicher erklärt.

Für einen schnellen Überblick haben wir Ihnen eine tabellarische Übersicht aller Leistungen unter Service zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie Fragen dazu haben, sind wir für Sie da und unterstützen Sie mit einer persönlichen Beratung.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI

Die Häusliche Pflege hilft im Bereich des täglichen Lebens den Alltag zu gestalten.

Als Grundpflege versteht man:

  • Körperpflege (z. B. Unterstützung beim Duschen, Waschen, Baden) und Ernährung (z. B. Mahlzeitenmanagement, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)
  • An- und Auskleiden
  • Prophylaxen und Förderung (der Selbstständigkeit)
  • Aktivierende Pflege (Der Pflegebedürftige versucht selbstständig oder mit Unterstützung, die Aktivität auszuführen.)
  • Bewegung und Mobilisation
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (Betreuungs- und Entlastungsleistungen)

Nach § 36 SGB XI (Pflegesachleistungen) steht jedem Menschen mit einem Pflegegrad ein bestimmter Satz zur Verfügung.

Pflegebedürftige, die ohne Hilfe eines Pflegedienstes zuhause von Angehörigen oder Bekannten versorgt werden, bekommen ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5  
* 724,00€ 1363,00€ 1693,00€ 2095,00€ Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI
  316,00€ 545,00€ 728,00€ 901,00€ anteiliges Pflegegeld nach § 37 SGB XI

Über konkrete Fragen sprechen Sie uns gerne an: Tel.: 02581 98842-52.

 

*Jeder mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf den Entlastungsbeitrag von 125,00 €, der nur bei Pflegegrad 1 für Pflegesachleistungen genutzt werden kann.

Siehe auch hier: Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI

Des Weiteren bietet die Sozialstation BHD Land auch viele Angebote für Pflegende Angehörige an wie beispielsweise:

  • Verhinderungspflege
  • Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGBXI
  • individuelle Schulungen zu Hause (nach § 37 Abs 2 SGB V)
  • Hauskrankenpflegekurs
Beratungsbesuche

Beratungsbesuch nach § 37,3 SGB XI

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Pflegegeld erhalten, sind Sie laut Gesetzgeber dazu verpflichtet, regelmäßig Beratungsbesuche nach § 37 Abs.3 SGB XI durchzuführen.

Die Anzahl der Besuche ergibt sich in Abhängigkeit vom jeweiligen Pflegegrad:

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Optional halbjährlich Halbjährlich verpflichtend Halbjährlich verpflichtend Vierteljährlich verpflichtend Vierteljährlich verpflichtend

Dies dient dazu, dass die Pflegegeldleistungen sachgemäß eingesetzt werden. Zudem soll Ihre Pflegesituation gesichert sein, zum Beispiel im Bereich der Beratung zum Thema Stürze, Pflegehilfsmittel etc.

Die Vergütungshöhe richtet sich immer nach dem Vertrag mit der jeweiligen Pflegekasse. Die Kosten für einen Beratungsbesuch rechnen wir einfach direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Diese Leistungen bietet die Sozialstation BHD Land direkt zu Hause an.

Beratungsbesuche nach 37,3 SGB XI können Sie telefonisch an den jeweiligen Standorten vereinbaren:

Sprechen Sie uns gerne an unter:

Pflegeteam Neubeckum: 02525 8066-24
Pflegeteam Enniger: 02528 405979 -65
Pflegeteam Milte: 02584 9407-60
Pflegeteam Warendorf: 02581 98842-61

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel

Jede/r Pflegebedürftige/r mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI stehen pro Person monatlich 40,00 € zur Verfügung, um Dinge wie z. B. Hygieneartikel zu kaufen.

Leistungen zur Wohnraumanpassungen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wenn Sie ein barrierefreies Badezimmer oder einen Treppenlift benötigen, gibt es beim Umbauen Unterstützungsleistungen der jeweiligen Pflegekasse. Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 können nach § 38 a SGB XI Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.000,00 € je Maßnahme erhalten.

Wir beraten Sie gerne.

Kombinationsleistungen

Kombinations-Leistungen

Wenn Sie durch einen Pflegedienst Unterstützung erhalten, jedoch auch noch ein Restanspruch an anteiligem Pflegegeld besteht, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Pflegekasse auf Kombinations-Leistungen umzustellen. Die Kombinations-Leistungen müssen bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden.

Über konkrete Inhalte beraten wir Sie gerne.

Behandlungspflege

Behandlungspflege

Wann ist eine Behandlungspflege notwendig? Im Krankenhaus wird jeder Patient rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt. Aber auch zu Hause brauchen pflegebedürftige Patienten oft eine medizinische Versorgung. Ebenso wie ein Arzt Medikamente „verschreiben“ kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen.

Als Behandlungspflege versteht man Hilfe aus den medizinischen Bereichen z.B.:

  • Wundbehandlung und Wundverbände
  • Medikamentenüberwachung/-Darreichung
  • Injektionen und Infusionen
  • Überwachung der Vitalwerte
  • Kompressionstrümpfe / Verbände
  • Medizinische Einreibungen
  • Anleitung zur Behandlungspflege etc.


Unter anderem werden auch für Ihre Gesundheit bestimmte Serviceleistungen angeboten, wie z. B.:

  • Medikamente- und Verordnungsmanagement (Wir bestellen und besorgen Ihre fehlenden Medikamente und Verordnungen.)
  • Einreibungen der Füße/Beine oder anderer Körperteile
  • Blutdruck messen (auf eigenen Wunsch)
  • Körpergewicht ermitteln (auf eigenen Wunsch)


Sprechen Sie uns für genauere Informationen gerne an.

Des Weiteren bietet die Sozialstation BHD Land auch viele Angebote für Pflegende Angehörige an wie beispielsweise:

  • Verhinderungspflege
  • Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGBXI
  • individuelle Schulungen zu Hause (nach § 37 Abs 2 SGB V)
  • Hauskrankenpflegekurs
Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI

Jeder Mensch mit einem Pflegegrad hat nach § 45 b des SGB XI Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125,00 €. Bei Pflegegrad 2 bis 5 können die 125,00 € für Betreuung der Pflegebedürftigen und Entlastung der Angehörigen / Bekannten erhalten werden. Wenn man Pflegegrad 1 hat, kann man die 125,00 € auch für Pflege nutzen.

Sie sind allein und wünschen sich jemanden, der Sie ab und zu beim Spaziergang begleitet? Oder sind Sie pflegender Angehöriger und wünschen sich eine nette Betreuung, die für ein paar Stunden in der Woche nach Hause kommt und Ihren Pflegebedürftigen unterhält, mit ihm etwas unternimmt oder einfach etwas vorliest?

  • Einkäufe erledigen
  • Spazieren gehen
  • Zum Arzt fahren
  • Hauswirtschaftliche Versorgungen (z. B. Putz- und Reinigungsaufgaben, Wäschepflege, Wechseln der Bettwäsche)
  • Sicherheitsbesuche (nur mal nach dem Rechten schauen)

Sprechen Sie uns gerne an.

 

Für nach Landesrecht anerkannte Angebote gemäß § 45 a Abs. 4 SGB XI Übertragung von maximal 40 % aus dem Sachleistungsbudget

Benötigen Sie mehr Unterstützung in der Betreuung und Entlastung als in der Pflege, dann gibt es die sogenannte 40 %-Regelung. Nach § 45 a Abs. 4 SGB XI kann man sich max. 40 % der Pflegesachleistungen übertragen lassen.

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5  
  724,00 € 1363,00 € 1693,00 € 2095,00 € Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI
  289,60 € 545,20 € 677,20 € 838,00 € Zusätzlich (40 %)

Diese 40 % stehen Ihnen nun für Betreuung oder andere Entlastungshilfen zur Verfügung. Die restlichen 60 % können für Pflegesachleistungen eingesetzt werden.

Um Ihnen ein individuelles Angebot zu unterbreiten, vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI – Unterstützung für pflegende Angehörige

Sicher kennen Sie als pflegender Angehöriger die Situation, wenn Sie kurzfristig eine Vertretung für sich brauchen - für ein paar Stunden, Tage oder auch Wochen -, weil Sie wichtige Termine haben, selbst krank sind oder eine Auszeit brauchen. In diesem Fall greift die sogenannte Verhinderungspflege.

Urlaubs- und Verhinderungspflege kann auf Antrag pro Kalenderjahr bis zu 6 Wochen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist eine vorherige Pflegedauer von 6 Monaten (bei Pflegegrad 2 bis 5).

Gemäß dem Pflegestärkungsgesetz beträgt das Jahresbudget maximal 1.612 Euro. Bis zu 50 % des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (bis 806 Euro) kann zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Unausgeschöpftes Verhinderungspflege-Budget verfällt zum Jahresende.

Weil es manchmal notwendig ist, unerwartet und kurzfristig Ersatz für die Pflege zu finden, muss nicht zwingend vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege der Antrag gestellt werden. Leistungen der Verhinderungspflege müssen auch nicht im Voraus von der Pflegekasse genehmigt werden. Wichtig ist nur, dass während der Verhinderungspflege alle Belege und Nachweise zu den Aufwendungen gesammelt werden, um sie später bei der Pflegekasse einzureichen.

Sprechen Sie uns gerne an.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege gemäß § 42 SGB XI

Die Kurzzeitpflege mit 1.774,00€ kann gemäß § 42 SGB XI zusätzlich zur Verhinderungspflege beantragt werden.

Wenn Sie mal kurzfristig eine Auszeit brauchen oder in den Urlaub möchten und Ihre/n Angehörige/n gut versorgt wissen möchten, dann können Sie die Kurzzeitpflege beantragen. Die Kurzzeitpflege kann auf Antrag pro Kalenderjahr bis zu 8 Wochen in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung ist eine vorherige Pflegedauer von 6 Monaten (bei Pflegegrad 2 bis 5). Wurde die Verhinderungspflege noch nicht in Anspruch genommen, kann man noch zusätzlich 1.612,00 € für die Verhinderungspflege beantragen.

Sprechen Sie uns gerne an.

Tagespflege

Tagespflege gemäß § 41 SGB XI

Zusätzlich kann noch eine Tagespflege in Anspruch genommen werden. Dafür gibt es separate Leistungen, indem der Pflegebedürftige zwischen Pflegegrad 2 bis 5 zusätzlich zu den Pflegesachleistungen einen bestimmten Beitrag zur Verfügung hat.

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
  689,00 € 1.298,00 € 1.612,00 € 1.995,00 €

Weitere Informationen zum Angebot unserer BHD Tagespflegen erhalten Sie hier .

Telefon: 02581 98842 - 52

Wir beraten Sie gerne.

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